Immobilienrecht
In der Schweiz ist der Verkauf eines Grundstücks nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird. Die Urkundsperson verfasst die Urkunde, prüft die Rechtslage des Grundstücks, koordiniert die Finanzierung mit der Bank und führt die Eigentumsübertragung bis zum Eintrag im Grundbuch.
Was wir tun
- Kauf und Verkauf einer Immobilie
- Kaufsversprechen und Kaufsrecht
- Errichtung und Änderung von Schuldbriefen
- Stockwerkeigentum: Begründung, Reglement, Änderung
- Dienstbarkeiten, Wegrechte und Baurechte
- Grundstückschenkung und Erbvorbezug
- Bäuerliches Bodenrecht
- Teilung und Auflösung von Gesamteigentum
So läuft es ab
- 01
Erstes Gespräch
Sie schildern Ihr Vorhaben. Wir prüfen die Rechtslage des Grundstücks: Grundbucheinträge, Dienstbarkeiten, bestehende Pfandrechte, allfällige öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.
- 02
Urkundenentwurf
Wir verfassen die Urkunde und stellen sie Ihnen im Voraus zu, mit den nötigen Erläuterungen. Sie haben Zeit, sie zu lesen und auf uns zurückzukommen.
- 03
Beurkundung
Die Parteien treffen sich im Notariat. Wir lesen die Urkunde vor, beantworten die letzten Fragen, dann unterzeichnet jede Partei vor der Urkundsperson.
- 04
Eintrag und Nachverfolgung
Wir reichen die Grundbuchanmeldung ein, koordinieren die Zahlung des Kaufpreises und der Steuern und bestätigen Ihnen die Übertragung, sobald der Eintrag erfolgt ist.
Was Sie nützlicherweise mitbringen
Nichts davon ist Voraussetzung: Was fehlt, beschaffen wir selbst.
- Einen gültigen Ausweis für jede Partei
- Den Grundbuchauszug, falls Sie darüber verfügen
- Das Kaufangebot oder den Maklervertrag, sofern vorhanden
- Die Finanzierungszusage Ihrer Bank
- Den Ehevertrag, bei einem verheirateten Paar
Die Kosten einer Immobilientransaktion schätzen
Der Schweizerische Notarenverband stellt einen Rechner bereit, der eine erste Grössenordnung für Immobilientransaktionen liefert. Für eine auf Ihr Dossier zugeschnittene Schätzung rufen Sie uns an.
Rechner öffnenFAQ
Wer wählt die Urkundsperson?
Im Kanton Waadt wählen die Parteien ihre Urkundsperson in gemeinsamem Einverständnis frei. In der Praxis wird sie oft von der Verkäuferschaft, dem Makler oder der Bank vorgeschlagen — Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen.
Was kostet ein Immobilienverkauf?
Die Gesamtkosten setzen sich aus den Gebühren des Notariats, der Handänderungssteuer und den Grundbuchgebühren zusammen; sie hängen vom Preis und vom Kanton ab. Der Schweizerische Notarenverband stellt einen Rechner bereit, und wir erstellen Ihnen gerne eine Schätzung für Ihre konkrete Situation.
Wie lange dauert es?
In der Regel vier bis acht Wochen zwischen dem ersten Gespräch und dem Eintrag im Grundbuch — je nach Komplexität des Dossiers und den Fristen der Bank.
Diese Seite stellt den allgemeinen Rahmen dar, wie er im Kanton Waadt gilt. Sie ersetzt keine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung — rufen Sie uns an, wir besprechen sie gerne mit Ihnen.
Dienstleistungen
Ein Anliegen, eine Frage?
Das erste Gespräch dient dazu, Ihre Situation zu erfassen und Ihnen zu sagen, was möglich ist. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten rasch.