Gesellschaftsrecht
Von der Gründung bis zur Übergabe erfordern mehrere Etappen im Leben einer Gesellschaft eine öffentliche Urkunde und eine Anmeldung beim Handelsregister. Wir bereiten diese Schritte mit Ihnen und Ihren üblichen Beratern vor.
Was wir tun
- Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH und Stiftung
- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
- Statutenänderung
- Umwandlung, Fusion und Spaltung
- Sitzverlegung
- Aktionärbindungs- und Gesellschafterverträge
- Unternehmensübergabe und -nachfolge
- Auflösung und Liquidation
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
So läuft es ab
- 01
Rahmen setzen
Rechtsform, Kapital, Führungsstruktur, Zeitplan: Wir gehen von Ihrem Vorhaben aus, nicht von einer Standardvorlage.
- 02
Dokumente vorbereiten
Statuten, Gründungsurkunden, Bankbescheinigungen, Handelsregisteranmeldungen: Wir bereiten alles vor und stimmen es mit Ihrem Treuhänder oder Ihrer Steuerberatung ab.
- 03
Beurkundung
Die Organe treffen sich im Notariat; die Urkunde wird vorgelesen, erläutert und unterzeichnet.
- 04
Handelsregister
Wir reichen die Anmeldung ein und verfolgen den Eintrag bis zur Publikation.
Was Sie nützlicherweise mitbringen
- Die Ausweise der Gründer oder Gesellschafter
- Den Statutenentwurf, sofern vorhanden
- Die Bankbescheinigung über das Kapital
- Den Handelsregisterauszug, bei einer bestehenden Gesellschaft
- Die geltenden Verträge zwischen den Gesellschaftern
Die Kosten einer Immobilientransaktion schätzen
Der Schweizerische Notarenverband stellt einen Rechner bereit, der eine erste Grössenordnung für Immobilientransaktionen liefert. Für eine auf Ihr Dossier zugeschnittene Schätzung rufen Sie uns an.
Rechner öffnenFAQ
AG oder GmbH?
Die GmbH verlangt weniger Kapital, macht ihre Gesellschafter aber öffentlich erkennbar; die AG bietet mehr Diskretion und eine flexiblere Übertragung der Titel. Die Wahl hängt vor allem von der Zahl der Beteiligten, vom Kapitalbedarf und von Ihren Nachfolgeplänen ab.
Ist eine Urkundsperson für die Gründung zwingend?
Ja für die Gründung einer AG, einer GmbH oder einer Stiftung sowie für die meisten Statutenänderungen: Das Gesetz verlangt die öffentliche Beurkundung. Ein Einzelunternehmen hingegen wird ohne öffentliche Urkunde eingetragen.
Können Sie mit meinem Treuhänder zusammenarbeiten?
Das ist sogar vorzuziehen. Wir übernehmen den notariellen Teil und stimmen unsere Arbeit mit Ihrem Treuhänder, Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Anwalt ab.
Diese Seite stellt den allgemeinen Rahmen dar, wie er im Kanton Waadt gilt. Sie ersetzt keine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung — rufen Sie uns an, wir besprechen sie gerne mit Ihnen.
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