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Dienstleistungen

Erbrecht

Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, vermeidet die meisten Konflikte. Und wenn eine nahestehende Person stirbt, begleitet die Urkundsperson die Erben durch die Verfahren — von der Erbbescheinigung bis zur Teilung.

Was wir tun

  • Beratung in der Nachlassplanung
  • Öffentliches Testament und Testamentsdeponierung
  • Erbvertrag
  • Schenkung und Erbvorbezug
  • Erbbescheinigung
  • Erbschaftsinventar
  • Erbteilung und Teilungsvertrag
  • Willensvollstreckung
  • Nutzniessung und Vermächtnis

So läuft es ab

  1. 01

    Das Bild erstellen

    Wer sind Ihre gesetzlichen Erben, was umfasst Ihr Vermögen, und was möchten Sie: Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner schützen, ein Kind begünstigen, ein Unternehmen übergeben, eine Sache unterstützen.

  2. 02

    Die Instrumente wählen

    Testament, Erbvertrag, Schenkung, Ehevertrag, Versicherung: Jedes Mittel hat seine Wirkungen und seine Grenzen. Wir verbinden jene, die Ihrem Ziel dienen.

  3. 03

    Verfassen und beurkunden

    Wir verfassen die Dokumente und nehmen die Beurkundung vor. Das öffentliche Testament wird anschliessend deponiert, damit es weder verloren gehen noch übergangen werden kann.

  4. 04

    Mit der Zeit überprüfen

    Eine Heirat, eine Geburt, eine Scheidung, der Kauf einer Immobilie: Momente, in denen es sich lohnt, das Dossier wieder hervorzunehmen.

Was Sie nützlicherweise mitbringen

  • Die Ausweise und das Familienbüchlein
  • Den Ehevertrag, sofern vorhanden
  • Eine Liste der Vermögenswerte und Schulden
  • Frühere Testamente oder Erbverträge
  • Bei einem eröffneten Erbgang: die Todesurkunde und die Adressen der Erben

Die Kosten einer Immobilientransaktion schätzen

Der Schweizerische Notarenverband stellt einen Rechner bereit, der eine erste Grössenordnung für Immobilientransaktionen liefert. Für eine auf Ihr Dossier zugeschnittene Schätzung rufen Sie uns an.

Rechner öffnen

FAQ

Eigenhändiges oder öffentliches Testament?

Ein vollständig handschriftliches, datiertes und unterzeichnetes Testament ist gültig. Das öffentliche Testament, vor einer Urkundsperson errichtet, bietet zwei zusätzliche Sicherheiten: Seine formelle Gültigkeit ist gewährleistet, und es wird so deponiert, dass es weder verschwinden noch formell angefochten werden kann.

Über welchen Teil meines Vermögens kann ich frei verfügen?

Seit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des schweizerischen Erbrechts ist der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils herabgesetzt und derjenige der Eltern aufgehoben. Die frei verfügbare Quote ist damit deutlich grösser.

Eine nahestehende Person ist verstorben — wo beginnen?

Rufen Sie uns an: Wir klären, was dringend ist — etwa die Suche nach einem Testament, die Erbbescheinigung, der Zugang zu den Konten oder die Frist zur Ausschlagung — und was warten kann. Die meisten Schritte folgen einer festen Reihenfolge; es ist unnötig, alles gleichzeitig anzugehen.

Diese Seite stellt den allgemeinen Rahmen dar, wie er im Kanton Waadt gilt. Sie ersetzt keine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung — rufen Sie uns an, wir besprechen sie gerne mit Ihnen.

ErbschaftNachlassTestamentErbvertragSchenkungVermächtnisNutzniessungVermögenPflichtteilErbteilung

Ein Anliegen, eine Frage?

Das erste Gespräch dient dazu, Ihre Situation zu erfassen und Ihnen zu sagen, was möglich ist. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten rasch.

+41 21 886 33 11info@rp-notaires.ch

Place de l'Hôtel de Ville 8, 1040 Echallens